Aktuelles

Chroniker-Regelung im Versorgungsstrukturgesetz wird von GKV scheinbar boykottiert

Am 01.01.2012 ist das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten.
Im § 32 SGB V wurde die Chroniker-Regelung der Heilmittel-Richtlinie aufgenommen.  Es wurde zugleich festgeschrieben, dass diese langfristigen Genehmigungen für Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls automatisch aus den Wirtschaftlichkeitsprüfungen der verordnenden Ärzte herausgenommen werden.

Der GKV Spitzenverband und seine Mitgliedskassen haben nun ein 130seitiges Handbuch für die Krankenkassensachbearbeiter herausgegeben, in dem überwiegend beschrieben wird, warum und mit welchen Argumenten Verordnungen außerhalb des Regelfalls abzulehnen sind. Für die Anträge auf langfristige Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls werden zahlreiche Ablehnungsgründe genannt

  • von formalen Gründen bis zu
  • der Arzt muss ja auch mal die Frequenz pro Woche ändern können.

Unsere Praxis musste bereits Ablehnung von Anträgen registrieren.
Leider trifft es entweder die schwächsten unserer chronisch erkrankten Patienten, die keine Kraft mehr haben in diesem Bereich auch noch kämpfen zu müssen oder chronisch erkrankten Patienten, die noch in Arbeit sind und nur durch kontinuierliche Behandlung den Statusquo erhalten können. Funktioniert das nicht mehr, haben wir höhere Kosten durch Krankenhausaufenthalte und womöglich wieder weniger Steuerzahler.

 

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Heilmittel-Richtlinien Juli 2011

Die Heilmittel-Richtlinien (HeilM-RL), gültig ab Juli 2011, sind so abgefasst, dass es Spielraum für verschiedene Auslegungsmöglichkeiten gibt. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben zum 01.01.2012 einen Fragen-/Antworten-Katalog zusammengestellt, in der die Antworten nur aus Sicht der Krankenkassen beantwortet werden. Es gibt keine Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bzw. mit den Heilmittelerbringern. :(

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Brief an den Bundestagsabgeordneten Herrn Dr. Gauweiler

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

ich wende mich heute an Sie in ihrer Eigenschaft als Abgeordneter unseres Wahlkreises. In diesem Wahlkreis bin ich als selbständiger Physiotherapeut seit 31 Jahren tätig und sehe den gesamten Berufsstand der Heilmittelerbringer durch das zunehmend aggressive und unfaire Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen in seiner Existenz gefährdet. Eine unrühmliche Vorreiterrolle kommt hier der AOK verschiedener Bundesländer zu.

Mit unserer jeweiligen berufsspezifischen Arbeit behandeln und begleiten wir Menschen von jung bis alt. Wir tragen mit unserer Arbeit dazu bei, Kinder und Jugendliche schulfähig zu machen und ihnen so eine Perspektive für ihr späteres Berufsleben zu verschaffen. Wir arbeiten daran, Erwachsene nach schwerer Krankheit wieder in den Alltag und in den Beruf zu integrieren, die Gesundheit durch weiterführende Betreuung zu erhalten und das Leiden der chronisch kranken Menschen direkt zu lindern.
Viele unserer Patienten könnten ohne unsere Unterstützung ihren Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben, anderen wäre es nicht mehr möglich, in ihrer häuslichen Umgebung ein möglichst eigenständiges und menschenwürdiges Leben zu führen.

Genau diese therapeutische Hilfe wird nicht mehr möglich sein, wenn die gesetzlichen Krankenkassen auf ihrem eingeschlagenen Weg voranschreiten. Unsere Arbeit wird durch das antipartnerschaftliche Verhalten der gesetzlichen Krankenkassen massiv beeinträchtigt, was für viele unserer Patienten sogar gesundheitsgefährdend ist. Unsere Kritikpunkte sind: Weiterlesen

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Bundessozialgericht bestätigt aktuell Herbst 2011 Urteil vom Sept. 2009

Heilmittelrichtlinien und Verordnungen bilden eine Einheit. Passen sie nicht
zusammen, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Darauf müssen alle
Beteiligten achten.
Ärzte als Produzenten der Verordnungen natürlich. Besonderes Augenmerk auf
die Übereinstimmung mit den Richtlinien müssen aber die behandelnden
Therapeuten an den Tag legen. Für sie bildet das Dokument die
Existenzgrundlage.

Verweigert eine Kasse die Bezahlung fehlerhafter Verordnungen, hat allein
der Therapeut das Nachsehen. Physiotherapeuten unterliegen einer
Rezeptprüfpflicht.
Krankenkassen müssen nicht richtlinienkonform ausgestellte Verordnungen
nicht bezahlen, selbst dann, wenn in Rahmenverträgen etwas anderes
vereinbart wurde.
Ein gerade ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts bekräftigt die
Entscheidung von 2009. Die schriftliche Begründung steht noch aus.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will aufgrund des Reports nun dem Gemeinsamen Bundesausschuss einen überarbeiteten Entwurf des Heilmittelkatalogs vorlegen. Das teilte die KBV in einer Pressemitteilung mit.

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Heilmittel besser als ihr Ruf

Heilmittel sind oft sinnvoller und natürlich kostengünstiger als Medikamente, Operationen und Hilfsmittel! Gedacht haben das alle Heilmittelerbringer schon oft, aber so deutlich und öffentlichkeitswirksam, wie Prof. Dr. Gerd Glaeske dies bei der Veröffentlichung des Heil- und Hilfsmittelreports 2011 der BARMER GEK formuliert hat, wurde diese Tatsache wohl noch nie ausgesprochen. Siehe
https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Presseportal/Subportal/Presseinformationen/Aktuelle-Pressemitteilungen/110921-Heil-und-Hilfsmittelreport-2011/Content-Heil-und_20Hilfsmittelreport_202011.html

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Bundessozialgerichtsurteil zur Prüfpflicht für Physiotherapeuten

“Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil”

Mit diesem Satz begann am 27.10.2009 eine Urteilsbegründung des Bundessozialgerichtes (AZ: B1 KR 4/09 R), die eine leider sehr unangenehme Interpretation festschreibt: Physiotherapeuten sind verpflichtet, Rezepte auf vollständige, inhaltliche Plausibilität und ärztliche Fehler zu überprüfen.

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Aktuelle Kurse

Unser Therapie- und Trainingskonzept Sensotrain® umfasst mehrere Trainingsprogramme. Der Kurs sensotrain®-Sling als Gruppentraining wird dauerhaft angeboten.

Sensotrain

Termine 2011

Der letzte Sling Gruppenkurs in diesem Jahr findet statt vom 22.11. bis Dienstag 13. Dez. 2011.

 

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Info-Abend mit Schnuppertraining

sensotrain® Sling

Dienstag, 10.01.2012 von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Sensotrain

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Das Sling-Training ist die Königsdisziplin des Stabilisationstrainings.
  • Beim sensotrain® Sling stellt sich der Behandlungserfolg schneller und nachhaltiger ein.
  • Das Training macht Spaß und ist motivierend.
  • Sie gewinnen zunehmend an Sicherheit und Stabilität.
  • Die Übungen werden stetig modifiziert und an das jeweilige Leistungsniveau angepasst.
  • Ein aufmerksam geschulter Therapeut wacht über jeden Trainingsschritt.
  • Dieses besondere Trainingssystem zeigt selbst Leistungssportlern ihre Belastungsgrenzen auf.

Der nächste InfoAbend mit Schnuppertraining beginnt am Dienstag, 07. Febr. 2012 auch von 18:00 – 19:00 Uhr.

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Kein Zusammenhang zwischen Rumpfmuskelkraft und Rückenschmerzen

„Ein starker Rücken kennt keinen Schmerz“ – solche Aussagen sollten eher in Märchen Verwendung finden, denn nicht die Rumpfmuskelkraft entscheidet, sondern die segmentale Kontrolle. Einige Untersuchungen zeigen bei Entwicklung zu mehr Kraft eher eine Umkehr hin zum Schmerz.

Starker Rücken

Schmerzen im Sinne von neurophysiologischen Prozessen wiederum spielen bei der Gelenkkontrolle eine nicht unbedeutende Rolle. So erlitt z.B. Schwergewichtsweltmeister Vitali Klitschko kurz vor seinem Comeback 2007 beim Aufwärmen einen erneuten Bandscheibenvorfall und wurde ein paar Std. nach dem Ereignis operiert. Hier hat sicherlich nicht die Kraft versagt, jedoch die Kontrolle.

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Privatpatientenpreise

Wenn Sie unsere Leistungen als Privatpatient in Anspruch nehmen möchten, bieten wir folgende Möglichkeiten der Abrechnung:

  • Private Krankenversicherung und Beihilfe bzw. Postbeamten
  • Private Heilpraktiker Zusatzversicherung
  • als Selbstzahler in Eigenleistung

Die Höhe der Kosten richten sich nach der von Ihnen in Anspruch genommenen Beratungs- und Behandlungszeit von Heilmitteln. Der in München ortsübliche Minutenpreis bei aktiver Behandlung bewegt sich je nach Heilmittel zwischen 1,30 und 1,55 €.

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