Am 01.01.2012 ist das Versorgungsstrukturgesetz in Kraft getreten.
Im § 32 SGB V wurde die Chroniker-Regelung der Heilmittel-Richtlinie aufgenommen. Es wurde zugleich festgeschrieben, dass diese langfristigen Genehmigungen für Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls automatisch aus den Wirtschaftlichkeitsprüfungen der verordnenden Ärzte herausgenommen werden.
Der GKV Spitzenverband und seine Mitgliedskassen haben nun ein 130seitiges Handbuch für die Krankenkassensachbearbeiter herausgegeben, in dem überwiegend beschrieben wird, warum und mit welchen Argumenten Verordnungen außerhalb des Regelfalls abzulehnen sind. Für die Anträge auf langfristige Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls werden zahlreiche Ablehnungsgründe genannt
- von formalen Gründen bis zu
- der Arzt muss ja auch mal die Frequenz pro Woche ändern können.
Unsere Praxis musste bereits Ablehnung von Anträgen registrieren.
Leider trifft es entweder die schwächsten unserer chronisch erkrankten Patienten, die keine Kraft mehr haben in diesem Bereich auch noch kämpfen zu müssen oder chronisch erkrankten Patienten, die noch in Arbeit sind und nur durch kontinuierliche Behandlung den Statusquo erhalten können. Funktioniert das nicht mehr, haben wir höhere Kosten durch Krankenhausaufenthalte und womöglich wieder weniger Steuerzahler.



